Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Website-Betreiberin (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden, Auftraggebern, Interessenten, Erwerbern, Verkäufern, Vermietern, Mietern, Investoren, Tippgebern sowie sonstigen Nutzern dieser Webseite (nachfolgend einheitlich „Kunde“ oder „Nutzer“ genannt).
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Verträge, Angebotsverhältnisse, Rechtsgeschäfte, vorvertraglichen Kontakte und sonstigen geschäftlichen Beziehungen – insbesondere in den Bereichen Webdesign, Immobilienvermittlung, Tippgeber-Vermittlung und strukturierte Beratung.
Die Inhalte dieser Webseite sind frei zugänglich und dienen ausschließlich der Information. Durch die bloße Nutzung der angebotenen Auswahlmöglichkeiten auf dieser Webseite entstehen keine Rechtsgeschäfte zwischen der Eigentümerin und den Nutzern. Die weitere Interaktion zwischen Anbietern und Nutzern sowie ein möglicher späterer Vertragsabschluss liegen im alleinigen Ermessen der Nutzer.
Soweit im Einzelfall individuelle Vereinbarungen, schriftliche Vermittlungsaufträge, Projektverträge, Exposés oder sonstige Sondervereinbarungen getroffen werden, gehen diese den vorliegenden AGB vor. Im Übrigen bleiben die AGB ergänzend anwendbar.
Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets kann keine Gewähr für die Authentizität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet bereitgestellten Informationen übernommen werden. Ebenso wird keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den ununterbrochenen Betrieb dieser Webseite und ihrer Inhalte gewährleistet.
Jegliche Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, unabhängig von deren Ursachen, die durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen entstehen, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Der gesamte Inhalt dieser Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Die bereitgestellten Informationen dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise oder in überarbeiteter Form, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers untersagt.
Hyperlinks auf diese Website sind willkommen, sofern die Herkunft der Inhalte klar erkennbar ist und keine Irreführung der Nutzer erfolgt. Die Einbindung einzelner Seiten unseres Angebots in fremde Frames sowie das Bereitstellen unseres RSS-Feeds auf externen Webseiten ist nicht gestattet.
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Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (z. B. TeilnehmerInnen) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter gleichermaßen.
Zahlungen müssen so rechtzeitig geleistet werden, dass sie am Fälligkeitstag auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben sind.
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Regelungen:
Mahnspesen: Der Gläubiger kann eine Pauschale von $0{,}5\ \%$ der ausstehenden Summe als Mahnspesen fordern.
Verzugszins bei Verschulden (B2B): Die Verzugszinsen betragen $9{,}2\ \text{Prozentpunkte}$ über dem Basiszinssatz. Der jeweils gültige Basiszinssatz ist maßgeblich.
Verzugszins ohne Verschulden: Ist der Schuldner nicht für die Verzögerung verantwortlich, können nur Verzugszinsen in Höhe von $4\ \%$ verlangt werden.
Verbrauchergeschäfte (B2C): Bei Verbrauchergeschäften beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz $4\ \%$. Eine abweichende vertragliche Vereinbarung ist bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit zulässig.
Arbeitsverhältnisse: Für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gilt ein Verzugszinssatz von $9{,}08\ \%$ über dem Basiszinssatz.
Der Ausschluss von Verzugszinsen ist nichtig.
Die Bestimmungen dieses Teils gelten für die Nachweis-, Heranführungs-, Anbahnungs-, Vermittlungs- und strukturbezogene Makler- und Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Immobilien, Immobiliengeschäften und sonstigen wirtschaftlich damit zusammenhängenden Transaktionen (z. B. klassische Kauf-, Miet-, Pacht- und Tauschgeschäfte, aber auch strukturierte Transaktionen wie Asset Deals, Share Deals, Beteiligungserwerbe, Joint Ventures, Betreiber- oder Managementmodelle).
Wir bearbeiten Aufträge nach den gesetzlichen Regelungen des österreichischen Maklerrechts (MaklerG) und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Wir dürfen gemäß § 5 und § 6 Maklergesetz (MaklerG) darauf hinweisen, dass wir – wenn nicht im Einzelfall explizit anders angegeben – als Doppelmakler agieren.
Zudem weisen wir darauf hin, dass aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Verbindungen ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern (z. B. Abgebern/Verkäufern) bestehen kann. Wir sind berechtigt, für beide Vertragsteile entgeltlich tätig zu werden und berücksichtigen die Interessen beider Seiten pflichtbewusst.
Wir behalten uns das Recht vor, Objekte oder Projekte im Wege eines Gemeinschafts- oder Metageschäfts zu vermitteln. Wir dürfen hierzu auch andere konzessionierte Makler einschalten. Für den Auftraggeber entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Ein Maklervertrag mit uns kann schriftlich, mündlich oder auch konkludent (schlüssig) zustande kommen. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt insbesondere dann zustande, wenn:
Wir ein Objekt, Projekt oder eine Transaktionsstruktur anbieten, dabei als Vermittler erkennbar sind und auf unseren Provisionsanspruch hinweisen,
und der Kunde unsere Leistungen in Anspruch nimmt (z. B. durch Anforderung oder Download von Exposés, Teasern, Memoranden, Datenraum-Zugängen, Vereinbarung von Besichtigungsterminen oder Aufnahme von Verhandlungen).
Entstehung: Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß § 7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Hauptgeschäfts (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag). Die Provision ist mit Entstehung sofort fällig.
Provisionshöhe: Es gilt der im jeweiligen Inserat, Exposé oder Angebot angeführte Provisionssatz. Mangels einer solchen Angabe beträgt die Provision bei Kaufgeschäften $3\ \%$ des Bruttogesamtkaufpreises (inklusive Lasten) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Miet- oder Pachtgeschäften gelten die gesetzlichen Höchstsätze der Immobilienmaklerverordnung (IMV).
Bemessungsgrundlage bei strukturierten Transaktionen: Wird ein Geschäft nicht klassisch, sondern über Share Deals, Asset Deals, Einbringungen oder Erwerbsvehikel abgewickelt, ist Bemessungsgrundlage der Bruttogesamtwert der wirtschaftlichen Gegenleistung (inklusive übernommener Lasten, Gesellschafterdarlehen, Earn-outs und sonstiger geldwerter Vorteile).
Treuhändige Abwicklung: Die Provision kann auf Wunsch bzw. je nach Strukturierung direkt über den beauftragten Abwicklungstreuhänder einbehalten und an uns abgeführt werden.
Konditionierter Nachlass: Wird ein Provisionsnachlass vereinbart, gilt dieser nur unter der Bedingung, dass die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungslegung bei uns eingeht. Andernfalls wird automatisch die volle, unrabattierte Provision fällig.
Ersatzgeschäft: Kommt anstelle des ursprünglich angebotenen Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande (z. B. Miete statt Kauf, Share Deal statt Asset Deal, Beteiligung statt Direktkauf), bleibt der Provisionsanspruch vollumfänglich bestehen.
Folgegeschäft: Schließt der Kunde innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Erstgeschäfts weitere wirtschaftlich zusammenhängende Geschäfte mit dem Vertragspartner ab (z. B. Erhöhung der Beteiligung, Kauf weiterer Projekttranchen), steht uns hierfür eine entsprechende Ergänzungsprovision zu, sofern dies auf unserer ursprünglichen Vermittlung beruht.
Gleichgestellte Vertragspartner: Einem Abschluss durch den Kunden selbst steht ein Abschluss durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen, nahe Angehörige, Treuhänder oder vom Kunden zwischengeschaltete Gesellschaften (SPVs) gleich.
Weitergabeverbot: Alle von uns übermittelten Informationen (Exposés, Projektdaten) sind streng vertraulich. Gibt der Kunde diese ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiter und schließt dieser Dritte das Geschäft ab, haftet der Kunde uns gegenüber persönlich auf Schadenersatz in der Höhe der entgangenen Provision.
Optionen: Bei Vermittlung eines Optionsvertrages sind bei Einräumung der Option $50\ \%$ der Provision fällig. Bei Ausübung der Option wird dieser Betrag auf die Gesamtprovision angerechnet.
Will ein Kunde einwenden, dass ihm ein von uns angebotenes Objekt, Projekt oder eine Geschäftsgelegenheit bereits bekannt war (Vorkenntnis), muss er uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen ab Erhalt des Angebots, schriftlich mitteilen und unter Angabe der Quelle belegen.
Unterbleibt diese rechtzeitige und substantiierte Mitteilung, gilt die Geschäftsgelegenheit als durch unsere Tätigkeit nachgewiesen. Der Kunde kann sich im Falle des späteren Abschlusses nicht mehr auf Vorkenntnis berufen.
Der Kunde verpflichtet sich, uns rechtzeitig vor Abschluss eines vermittelten Geschäfts den Namen/die Firma des vorgesehenen Vertragspartners mitzuteilen, damit wir prüfen können, ob das Geschäft auf unserer Vermittlungstätigkeit beruht.
Der Verkäufer/Abgeber erteilt uns für die Dauer von 12 Monaten ab Abschluss des Geschäfts die Vollmacht, Einsicht in das Grundbuch und relevante Register zu nehmen, um das Zustandekommen und die Konditionen des Vertrages zu überprüfen.
Alle Objekt- und Projektangaben erfolgen auf Basis der uns von den Abgebern oder beauftragten Dritten erteilten Auskünfte. Wir prüfen diese Angaben (z. B. Flächen, Bauakten, Mängel, Baugenehmigungen) nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, eine Unrichtigkeit ist für uns offensichtlich erkennbar.
Es ist Sache des Kunden, diese Angaben selbst zu prüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Unsere Haftung ist – außer bei Personenschäden und zwingendem Verbraucherrecht – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für reine Vermögensschäden im B2B-Bereich haften wir nur bei krass grober Fahrlässigkeit.
Der Verkäufer erteilt uns hiermit Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten (Bauakten, Baulastenerklärungen) sowie gegenüber Hausverwaltungen. Eine Verpflichtung unsererseits zur aktiven Einsichtnahme besteht dadurch jedoch nicht.
Haben Sie Kenntnis davon, dass jemand eine Immobilie verkaufen, vermieten, kaufen oder mieten möchte? Wir honorieren wertvolle Tipps.
Kommt durch Ihre Empfehlung ein Vermittlungsauftrag zustande und wird die Immobilie durch unser Büro erfolgreich vermittelt, erhalten Sie als Dankeschön $10\ \%$ der verrechneten Maklerprovision oder mindestens 250 EUR.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich, wenn:
Der volle Betrag der vereinbarten Maklerprovision vollständig auf unserem Konto eingegangen ist.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen beteiligten Personen mit Originalunterschrift vorliegt.
Eine offizielle, ordnungsgemäße Rechnung seitens des Tippgebers erstellt wurde (Rechnungsstellung erst nach Eingang des kompletten Betrags der Maklerprovision bei uns).
Zahlungen erfolgen nur bei vollständiger Erfüllung dieser Bedingungen. Forderungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen oder ohne rechtzeitige Rechnungsstellung erhoben werden, sind gegenstandslos.
Wir unterstützen und beraten Investoren (insbesondere aus Osteuropa) bei der Entwicklung und Umsetzung von Investitionsprojekten in Österreich, Deutschland und der Schweiz (DACH-Region).
Stundensatz: Die Beratungsgebühr beträgt 150 EUR pro Stunde (zzgl. USt.).
Anrechnung: Beim erfolgreichen Kauf oder Vertragsabschluss für eine von uns vermittelte Dienstleistung oder Immobilie wird der bereits gezahlte Beratungsbetrag als Anzahlung auf die Gesamtgebühr/Provision angerechnet.
Zahlungen für Webdesign-Dienstleistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
Das Zurückhalten von Beträgen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten am Projekt vorübergehend einzustellen, wenn Rechnungen vom Auftraggeber teilweise oder vollständig nicht bezahlt werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aufgrund des Verzugs bleibt davon unberührt.
Wir sind berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln, womit sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden erklärt. Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss des Projekts oder nach zuvor schriftlich definierten Meilensteinen.
Der Auftraggeber ist für die termingerechte, vollständige und fehlerfreie Bereitstellung von Texten, Logos, Bildern und Fotos verantwortlich. Inhalte, die erst nach dem vereinbarten Projektabschluss geliefert werden, sind nicht im Projektpreis inbegriffen und werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber die erforderlichen Rechte zur Nutzung aller bereitgestellten Software-Komponenten, Skripte, Daten, Logos, Fotos, Grafiken und Texte besitzt. Notwendige Copyrighthinweise und Urheberrechtsangaben sind dem Auftragnehmer bei der Übermittlung der Materialien unaufgefordert mitzuteilen.
Designänderungen sind während des aktiven Projektzeitraums (Entwurfsphase) im vereinbarten Rahmen möglich. Nach der formellen Abnahme oder dem Projektabschluss sind keine Designänderungen mehr im Preis enthalten. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Projektumfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen.
Wir haften für Schäden – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei grobem Verschulden. Dies gilt auch für Schäden, die durch von uns beauftragte Dritte entstehen.
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schadensverursachenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist.
Falls Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen Drittanbieter (z. B. Hoster, Plugin-Hersteller) bestehen, treten wir diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber muss sich vorrangig an diese Dritten wenden.
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mehraufwand, der durch eine verspätete Mängelmeldung entsteht, trägt der Auftraggeber.
Beanstandungen und Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Website oder Erbringung der Leistung schriftlich einzureichen. Danach gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Nach Ablauf dieser Frist können wir Reklamationen ablehnen.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Reklamationen erfolgt eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Schadensersatz wegen Mängeln oder ein sofortiger Vertragsrücktritt sind ausgeschlossen. Reklamationen entbinden den Auftraggeber nicht von den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Terminpläne und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, da wir von der Mitwirkung des Auftraggebers sowie von externen Faktoren (z. B. Freigaben durch Drittsysteme) abhängig sind. Ein Rücktritt oder Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist ausgeschlossen, es sei denn, ein fixer Liefertermin wurde ausdrücklich schriftlich und als solcher bezeichnet vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Webseiten und Werke als Referenz für eigene Werbezwecke (z. B. im Portfolio, auf der eigenen Website) zu nutzen und der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Zur Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit der Website können wir kostenlose, kleinere Updates der genutzten CMS- oder Plugin-Systeme ohne vorherige Benachrichtigung durchführen. Umfangreichere Updates, Versionssprünge oder laufende Wartungsverträge werden gesondert nach Aufwand berechnet und im Vorfeld angekündigt.
Unterschiedliche Webbrowser, Betriebssysteme, individuelle System- und Bildschirmeinstellungen können zu abweichenden Darstellungen der Webseite führen. Da die Vielzahl an Kombinationen unüberschaubar ist, übernehmen wir keine Haftung für minimale Darstellungsfehler.
Eine Optimierung erfolgt standardmäßig für die jeweils aktuellen stabilen Versionen von Chrome, Firefox, Edge und Safari. Eine Optimierung für ältere Versionen oder spezielle Browser erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis.
Es gilt das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPG) sowie des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die auf Basis dieser AGB geschlossen wurden, ist – sofern der Kunde Unternehmer ist – das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Juni 2026