Hinweise zur Vermittlungsprovision & Provisionssätze

ok Projekt & Verwaltung GmbH

Stand: Juni 2026

Soweit im Exposé, im Courtagehinweis, in allfälligen Besonderen Hinweisen zur Transaktionsstruktur | Provision | Provisionsgrundlage, in den Angebotsbedingungen | Provision oder in sonstigen schriftlichen Einzelvereinbarungen für das konkrete Geschäft abweichende oder speziellere Regelungen getroffen werden, gehen diese den nachstehenden allgemeinen Standard-Provisionshinweisen vor.

Bei strukturierten, mehrstufigen, mittelbaren oder wirtschaftlich gleichwertigen Transaktionen gelten hinsichtlich Provisionsgrundlage, Fälligkeit und sonstiger transaktionsbezogener Besonderheiten vorrangig die spezielleren Regelungen des jeweiligen Exposés, der Angebotsbedingungen | Provision sowie sonstiger schriftlicher Einzelvereinbarungen.

Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit der ok Projekt & Verwaltung GmbH ein Objekt kauft, mietet oder sonst übernimmt, verpflichtet er sich, an uns eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen, sofern die Provision von uns nicht anders ausgelobt bzw. bekanntgemacht oder schriftlich vereinbart wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Provision entsteht bei erfolgreicher Vermittlung und wird nach § 7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.

 

1. Provisionssätze bei Kauf, Verkauf oder Tausch

Gilt für den Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen (insbesondere Wohnungseigentumsobjekten), Unternehmen aller Art sowie Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück.

Wertgrenze (insb. Kaufpreis)

Provisionssatz (zzgl. 20% USt.)

Bis 36.336,42 €

je 4% des Wertes

Von 36.336,43 € bis 48.448,50 €

pauschal 1.453,46 € *

Ab 48.448,51 €

je 3% des Wertes

* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVO.

Optionen

Bei der Vermittlung von Optionen werden 50% der Provision gemäß der obigen Kauf-Tabelle fällig. Dieser Betrag wird im Falle des späteren Kaufes durch den Optionsberechtigten voll auf die Kaufprovision angerechnet.

 

2. Provisionssätze bei Mietverträgen

2.1. Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

(Haupt- und Untermiete)

Mietdauer / Vertragskonstellation

Provisionshöhe (zzgl. 20% USt.)

Unbefristet oder Befristung von mehr als 3 Jahren

2 Bruttomonatsmieten (BMM)

Befristung bis zu 3 Jahren

1 Bruttomonatsmiete (BMM)

Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis

Ergänzung auf den Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM

2.2. Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art

(Haupt- und Untermiete von Büroflächen, Gewerbehallen, Geschäftslokalen etc.)

Mietdauer / Vertragskonstellation

Provisionshöhe (zzgl. 20% USt.)

Unbefristet oder Befristung von mehr als 3 Jahren

3 Bruttomonatsmieten (BMM)

Befristung von mind. 2 Jahren bis max. 3 Jahren

2 Bruttomonatsmieten (BMM)

Befristung von weniger als 2 Jahren

1 Bruttomonatsmiete (BMM)

Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis

Ergänzung auf den Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten neuen Vertragsdauer (max. 3 BMM)

Hinweis zur Ergänzungsprovision: Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses oder der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine weitere Provision (Ergänzungsprovision) nach Maßgabe der Verlängerung vereinbart. Diese ergänzt die zuerst gezahlte Provision auf jenen Betrag, der sich aus der tatsächlichen Gesamtlaufzeit ergibt. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Höchstsätzen wird auch fällig, wenn nach einem Mietvertrag später ein Kaufvertrag über dasselbe Objekt abgeschlossen wird.

 

 

3. Provisionssätze bei Pachtverträgen

3.1. Pachtverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft

  • Bei unbestimmter Pachtdauer: 5% des auf 5 Jahre entfallenden Pachtzinses zzgl. 20% USt.

  • Bei bestimmter Pachtdauer: Prozentualer Anteil des auf die gesamte Pachtdauer entfallenden Pachtzinses:

Pachtdauer

Provisionssatz (zzgl. 20% USt.)

Bis zu 6 Jahren

5% des Gesamtpachtzinses

Bis zu 12 Jahren

4% des Gesamtpachtzinses

Bis zu 24 Jahren

3% des Gesamtpachtzinses

Über 24 Jahre

2% des Gesamtpachtzinses

  • Zugehör-Vermittlung: Für die Mitvermittlung von Zugehör wird eine zusätzliche Provision von 3% des Gegenwertes zzgl. 20% USt. vereinbart.

3.2. Unternehmenspacht

  • Bei unbestimmter Pachtdauer: 3-facher monatlicher Pachtzins zzgl. 20% USt.

  • Bei bestimmter Pachtdauer: Prozentualer Anteil des auf die gesamte Pachtdauer entfallenden Pachtzinses:

Pachtdauer

Provisionssatz (zzgl. 20% USt.)

Bis zu 5 Jahren

5% des Gesamtpachtzinses

Bis zu 10 Jahren

4% des Gesamtpachtzinses

Über 10 Jahre

3% des Gesamtpachtzinses

 

4. Provisionssätze bei Baurechten

Bei der Vermittlung von Baurechten beträgt die Höchstprovision bezogen auf den vereinbarten Bauzins für die gesamte Dauer des Baurechts:

Baurechtsdauer

Provisionssatz (zzgl. 20% USt.)

10 bis 30 Jahre

3% des Gesamtbauzinses

Über 30 Jahre

2% des Gesamtbauzinses

 

5. Besondere Provisionsvereinbarungen (gem. § 15 MaklerG)

  • Zweckgleichwertiges Geschäft: Schließt der Interessent ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft ab (z. B. Kauf anstatt des angebotenen Mietvertrags), verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision, die nach den jeweiligen Höchstsätzen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird.

  • Unterlassung wider Treu und Glauben: Die Zahlung der Provision wird auch für den Fall vereinbart, dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber (Interessent) überraschend und ohne beachtenswerten Grund einen für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlichen Rechtsakt unterlässt.

  • Informationsweitergabe an Dritte: Die Provision wird ebenso fällig, wenn der Auftraggeber die ihm von der ok Projekt & Verwaltung GmbH namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit an eine dritte Person weitergibt und das Geschäft in der Folge mit dieser Person zustande kommt.

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