Nebenkosten-Information
Übersicht über die beim Immobilienerwerb üblicherweise anfallenden Nebenkosten, Steuern und Gebühren. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Nebenkosten beim Kaufvertrag
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % vom Wert der Gegenleistung (bei Asset Deals).
- Grundbuchseintragungsgebühr für das Eigentumsrecht: 1,1 %.
- Vertragserrichtung und grundbücherliche Abwicklung: bis zu 3 % zzgl. 20 % USt.
- Vermittlungsprovision: 3 % vom Bruttogesamtkaufpreis zzgl. 20 % USt., zu zahlen von beiden Vertragspartnern.
Maklerprovision – gestaffelte Höchstsätze
Die Provision richtet sich nach der Immobilienmaklerverordnung (IMV):
| Kaufpreis (Wertgrenze) | Provisionssatz (zzgl. 20 % USt.) |
|---|---|
| Bis 36.336,42 € | je 4 % |
| Von 36.336,43 € bis 48.448,50 € | pauschal 1.453,46 € |
| Ab 48.448,51 € | je 3 % |
Die Provision wird vom Bruttogesamtwert berechnet, zzgl. 20 % USt., und ist von beiden Auftraggebern jeweils gesondert zu bezahlen.
Kosten bei Hypothekardarlehen
- Grundbucheintragungsgebühr (Pfandrecht): 1,2 %.
- Anmerkung der Rangordnung: 0,6 %.
- Vermittlungsprovision: bei direktem Immobilienzusammenhang höchstens 2 % der Darlehenssumme, sonst höchstens 5 %.
Energieausweis (EAVG 2012)
Der Verkäufer hat dem Käufer vor Vertragsabschluss einen höchstens 10 Jahre alten Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Wird kein Energieausweis vorgelegt, kann der Käufer die angemessenen Kosten gerichtlich geltend machen. In Anzeigen sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) anzugeben.
Rücktrittsrechte
- FAGG-Verträge (Fernabsatz/außerhalb der Geschäftsräume): 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen.
- Immobiliengeschäfte (§ 30a KSchG): eine Woche ab Abgabe der Vertragserklärung bei Wohnungen/Einfamilienhäusern zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses.
- Auswärtsgeschäfte: 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Steuern bei Veräußerung (Immobilienertragsteuer)
- Neuvermögen (ab 01.04.2002 erworben): 30 % Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn.
- Altvermögen: pauschal 4,2 % bzw. 18 % vom Veräußerungserlös.
- Hauptwohnsitzbefreiung: bei mindestens 2-jähriger durchgehender Nutzung als Hauptwohnsitz bis zur Veräußerung.
Stand: Juni 2026